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Wichtige Informationen zu Covid-19

Auch unter den gegebenen Umständen bleibt der Praxisbetrieb aufrechterhalten. Neben der Behandlung im persönlichen Kontakt biete ich zudem die Möglichkeit an, Videositzungen wahrzunehmen. In der Praxis bestehen umfassende Möglichkeiten und Maßnahmen, um einen bestmöglichen Infektionsschutz und Abstandsgebote zu gewährleisten. Gleichwohl werden Sie gebeten, beim Betreten der Praxis die allgemein bekannten Schutzmaßnahmen zu beachten (FFP2- oder OP-Maske, Handhygiene, Abstand).

Bleiben Sie gesund!

Zugangswege zur Behandlung

Diese Praxis wird als Privatpraxis geführt. Dennoch ist auch für gesetzlich versicherte Patienten unter bestimmten Bedingungen die Behandlung in der Praxis möglich.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, welche psychotherapeutische Leistungen inkludiert, funktioniert die Beantragung einer Psychotherapie sowie die Erstattung der in dieser erbrachten Leistungen in aller Regel unkompliziert. In der Regel werden Ihnen 5 probatorische Sitzungen (Probesitzungen vor der "eigentlichen" ambulanten Psychotherapie) erstattet, ohne dass eine Beantragung dieser Sitzungen notwendig ist. Nehmen Sie dennoch zunächst Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und bringen Sie in Erfahrung, in welchem Rahmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie erstattet werden, welche Formulare für eine Beantragung verwendet werden müssen und ob ein Bericht an einen unabhängigen Gutachter von mir erstellt werden muss. Einige Versicherungen gewähren ihren Versicherten eine bestimmte Stundenanzahl ambulanter Psychotherapie (z.B. 30 Stunden) im Jahr sogar ohne Beantragung.

Beihilfeberechtigung

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, funktioniert die Beantragung einer Psychotherapie ebenfalls in aller Regel problemlos. Wenden Sie sich an die Beihilfefestsetzungestelle und fordern Sie die für die Beantragung psychotherapeutischer Leistungen erforderlichen Formulare an. Auch hier werden Ihnen in der Regel 5 probatorische Sitzungen erstattet, ohne dass eine Beantragung dieser Sitzungen notwendig ist. Erfahren Sie mehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch gesetzlich versicherten Patienten ist die Behandlung in meiner Praxis unter bestimmten Bedingungen möglich. Kann die Krankenkasse einem Versicherten bei dringend bestehendem Behandlungsbedarf innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (> 3 Monate) keinen Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten vermitteln, kann der Versicherte sein Recht auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen geltend machen. Diese selbst beschaffte Leistung kann die Behandlung in einer Privatpraxis sein.

Für die Übernahme der Behandlungskosten müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient bei Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn einen “Antrag auf Bewilligung einer außervertraglichen Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V" stellen. Bei den Antragsmodalitäten bin ich Ihnen gerne behilflich.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis übernimmt:

-   Sie haben sich angemessen um einen Therapieplatz bemüht (erfolglose Anfrage bei 5-10 Therapeuten).

- Sie waren in einer Therapeutischen Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten (Termine vergibt die    Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen) und haben das Formular "PTV 11" mit der      Empfehlung für eine ambulante Psychotherapie erhalten.

-  Sie haben eine Dringlichkeitsbescheinigung von einem Facharzt (Hausarzt, besser Psychiater) erhalten, aus der     das Bestehen einer psychischen Erkrankung mit dringendem Behandlungsbedarf hervorgeht.

Selbstfinanzierung der Behandlung

Wenn Sie an einer Psychotherapie, einer psychologischen Beratung oder einem Coaching interessiert sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die Leistung selbst zu bezahlen. Unter gewissen Umständen bietet die Eigenfinanzierung auch bei psychischen Störungen mit Krankheitswert, welche zu Lasten der Krankenversicherung abzurechnen wären, gewisse Vorteile. So etwa, wenn Sie z.B. bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder dem geplanten Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden wollen, dass sensible psychodiagnostische Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Auch können Sie durch die Selbstfinanzierung oft längere Wartezeiten vermeiden, welche sich durch z.T. langwierige Antrags- und Gutachterverfahren ergeben können.

Bitte lesen Sie nachfolgendes Informationsmaterial zum beschriebenen Kostenerstattungsverfahren aufmerksam durch, bevor Sie mich kontaktieren:
Informationsmaterial Kostenerstattung

Ablauf der Behandlung

Eine Psychotherapie beginnt stets mit so genannten “probatorischen Sitzungen” (4-5 Gespräche à 50 Minuten). Innerhalb dieser Sitzungen wird eine ausführliche und individuelle Diagnostik durchgeführt und die Indikation für eine längerfristige Behandlung geprüft. Sollte sich aus den probatorischen Sitzungen der Bedarf einer psychotherapeutischen Behandlung ableiten, wird ein schriftliches Gutachten erstellt, innerhalb dessen Symptome, Diagnosen sowie ein Behandlungsplan dargelegt und die voraussichtlich benötigte Anzahl an Therapiesitzungen abgeschätzt werden. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. Eine Verlängerung ist jeweils bei entsprechender Indikation möglich. Dieses Gutachten wird von Sachverständigen der Krankenkassen oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) geprüft, woraufhin dann die Bewilligung der “tatsächlichen” Psychotherapie erfolgt.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und wird in der Regel 1x pro Woche durchgeführt. Nach individueller Absprache und je nach Behandlungsverlauf kann die Frequenz variieren.

Da in dieser Praxis ausschließlich ambulante Psychotherapien durchgeführt werden und damit der Rahmen an Betreuungintensität begrenzt ist, können Patienten mit akuter Selbstgefährdung („Suizidalität“) oder Fremdgefährdung (Gefährdung anderer durch extreme Aggressivität) und akuten Psychosen leider nicht behandelt werden. Ebenso ausgeschlossen ist die ambulante Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen, die zunächst eine Entzugs- oder stationäre Behandlung erfordern.

Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis unterliegen bei privater und gesetzlicher Krankenversicherung wie auch bei einer Selbstfinanzierung der Behandlung der aktuell geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der zur Anwendung kommende Gebührenfaktor liegt zwischen dem 2,9 fachen und 3,5 fachen Satz und bestimmt sich in jedem einzelnen Behandlungsfall individuell nach Behandlungskomplexität und Zeitaufwand. Hieraus ergibt sich pro Einzeltherapiesitzung von 50 Min. ein Honorar von derzeit 126,77 € (2,9 facher Satz) bis 153,00 € (3,5 facher Satz). Daneben kommen ggf. flankierende Ziffern für neben den Therapiesitzungen erbrachte Leistungen zum Einsatz.

Die Kosten werden in der Regel durch private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernommen.

Bei bestehender gesetzlicher Krankenversicherung ist es möglich, dass der über die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen (EBM) hinausgehende Zuzahlungsbetrag zulasten des Versicherten verbleibt.

Die Kosten für psychologische Beratung oder Coaching gestalten sich variabel, je nach individuellem Umfang Ihres Anliegens, und liegen zwischen 150 und 200 € pro 50 Min.

Die Kosten für Paartherapie-Sitzungen betragen 180 € pro 50 Min.